Allgemeine Geschäftsbedingungen (Beispiel!)
Anmeldung / AGB
Zum Besuch der Kurse bei uns sind Sie herzlich eingeladen.
Durch eine frühzeitige Anmeldung sichern Sie sich den gewünschten Platz und erleichtern uns die Organisation
1. Anmeldung
Sie können sich sofort nach Erscheinen der Kurse im Internet telefonisch, per Mail, über die Internetseite des BUGZ oder persönlich anmelden.
Die Anmeldung ist verbindlich. Sie erklären sich mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Um Kosten zu sparen, verschicken wir keine schriftliche Anmeldebestätigung oder Erinnerung. Falls Ihre Teilnahme nicht möglich sein sollte, werden wir Sie telefonisch, per Mail oder schriftlich (falls keine Mailadresse vorliegen sollte) informieren. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Wenn Sie sich per Internet oder per Mail anmelden, werden wir Sie in jedem Fall telefonisch oder per Mail kontaktieren und Ihnen Rückmeldung zur Anmeldung geben.
An- und Abmeldungen bei den Kursleitungen sind grundsätzlich unwirksam. Soweit nicht anders ausgewiesen, werden die laufenden Veranstaltungen durch die Schulferien unterbrochen.
2. Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Bildungs- und Gesundheitszentrum wird ein Entgelt fällig. Bei der Anmeldung nennen Sie uns Ihre Bankverbindung und erteilen uns somit eine Einzugsermächtigung in Höhe der Kursgebühr als SEPA-Mandat. Sie sind dann verbindlich angemeldet. Der Gebühreneinzug per Lastschrift ist für Sie einfach und bequem, für uns eine enorme Erleichterung. Die Kursgebühr wird zum ca. 7 Tage vor bis 7 Tage nach dem Kursbeginn von uns abgebucht. In Absprache ist die Bezahlung des Entgelts per Rechnung oder in bar möglich.
Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von in Höhe der von der Bank des Teilnehmers in Rechnung gestellten Bankbearbeitungsgebühr erhoben.
Entgeltermäßigung
- Nehmen zwei Kinder einer Familie an einem Kurs teil, erhält das zweite Kind eine Ermäßigung von 33% der Kursgebühr.
- Verrechnung der Teilnehmergebühr mit der Münsterlandkarte ist möglich. Bitte melden Sie sich in dem Fall bei der Kursanmeldung telefonisch bei uns, damit wir die Formalitäten vor Kursbeginn abklären können.
3. Rücktritt /Kündigung der Kurse
Ist es Ihnen nicht möglich, an einer Veranstaltung teilzunehmen, so können Sie sich bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Mail abmelden.
Bei verspäteter Abmeldung müssen wir Ihnen die Kursgebühr in jedem Fall leider in voller Höhe berechnen (dies gilt auch bei Krankheit, Kur, o.ä.). Sofern Sie selbst verbindlich einen anderen Teilnehmer benennen können bzw. jemand von der Warteliste nachrückt, zahlen Sie nur eine Bearbeitungsgebühr von 5 € bzw. bis zum Zeitpunkt, ab dem der neue Teilnehmer für Sie den Kurs übernimmt. Bei bestimmten Kursen (z.B. Schwimmkursen) ist aus pädagogischen Gründen ein Wechsel nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich.
Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet.
4. Absage /Kündigung durch das Bildungs- und Gesundheitszentrum
Das Bildungs- und Gesundheitszentrum kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen einen Kurs oder einzelne Kursmale absagen oder verschieben. In dem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall informiert. Wenn möglich werden Nachholtermine angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet bzw. die Kursgebühr entsprechend reduziert. Weitergehende Ansprüche gegen das BUGZ sind ausgeschlossen.
Bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen benachrichtigen wir Sie per Telefon, Mail oder ggf. auf postalischem Wege.
5. Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit dem BUGZ erfolgen.
6. Haftung
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Teilnehmereigentum können wir leider keine Haftung übernehmen. Die Haftung des Bildungs- und Gesundheitszentrum beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Soweit möglich wird gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten oder diese einzuschließen. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.
Für die Teilnahme an den Kursen setzen wir eine normale physische und psychische Belastbarkeit und Sportgesundheit voraus. Die Teilnahme an den Veranstaltungen des BUGZ erfolgt auf eigenes Risiko. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine Absprache mit Ihrem Hausarzt. Bei Sportkursen empfehlen wir eine Vorsorgeuntersuchung beim Arzt, wenn Sie älter als 35 Jahre und/oder längere Zeit sportlich nicht aktiv waren.
2. Beispiel: Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.
Entgeltermäßigung
(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Städtischen Förderpasses.
(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.
(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.
(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.
Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
3. Beispiel: Haftung
Haftung
.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........


